Ab sofort läuft die Bewerbungsphase für die Dulten 2025
Festzeltbetrieb, Fahrgeschäfte, Buden und Verkaufsstände – was es zu
beachten gilt.
„Dult is! Schee is!“ heißt es auch im kommenden
Jahr wieder – dann bei der 639. Frühjahrsdult ab Ende April 2025 sowie auf der
686. Bartlmädult im August 2025 in der Stadt Landshut. Maßgeblich tragen dazu
neben den Schaustellern und Beschickern die Festwirte bei. Potenzielle Betreiber
haben nun wieder die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Die Frühjahrsdult findet im kommenden Jahr von 30. April bis 11. Mai statt, die
Bartlmädult beginnt am 22. und endet am 31. August. Interesse kann man an den
drei Zeltstandplätzen „Südwest“, „Nordost“ sowie „Preysingallee“ bekunden.
Bewerbungen für den Festzeltbetrieb sind bis spätestens 22. Oktober 2024 bei der
Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen, Luitpoldstraße 29a, 84034
Landshut einzureichen.
Nur form- und fristgerecht
sowie vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil
(Ausschlussfrist). Für jede der traditionsreichen Veranstaltungen ist eine
separate Bewerbung einzureichen.
Die Bewerbung
muss folgende Unterlagen enthalten: den vollständig ausgefüllten und
unterschriebenen Bewerbungsbogen „Festzeltbetrieb“ sowie zusätzliche
angeforderte beziehungsweise notwendige Bewerbungsunterlagen digital als PDF,
wie in den Vergaberichtlinie, Bewertungskriterien und dem Bewerbungsbogen
aufgeführt.
Die genannten Dokumente für den
Festzeltbetrieb können online auf www.landshut.de/dulten
heruntergeladen oder mit einem Freiumschlag per Post angefordert werden.
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf
Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Absprachen
sind nicht rechtsverbindlich. Bewerberinnen oder Bewerber, die bis 28. Februar
2025 keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt
werden. Eine schriftliche Absage wird nur auf Antrag erteilt.
Auch Bewerbungen für die Vergnügungs- und Verkaufsdult sind ab sofort
und bis 15. Oktober 2024 möglich. Details hierzu sind über den bereits genannten
Link zu entnehmen.