Festzeltbetrieb, Fahrgeschäfte, Buden und Verkaufsstände – was es zu beachten gilt.

„Dult is! Schee is!“ heißt es auch im kommenden Jahr wieder – dann bei der 639. Frühjahrsdult ab Ende April 2025 sowie auf der 686. Bartlmädult im August 2025 in der Stadt Landshut. Maßgeblich tragen dazu neben den Schaustellern und Beschickern die Festwirte bei. Potenzielle Betreiber haben nun wieder die Möglichkeit, sich zu bewerben.



Die Frühjahrsdult findet im kommenden Jahr von 30. April bis 11. Mai statt, die Bartlmädult beginnt am 22. und endet am 31. August. Interesse kann man an den drei Zeltstandplätzen „Südwest“, „Nordost“ sowie „Preysingallee“ bekunden. Bewerbungen für den Festzeltbetrieb sind bis spätestens 22. Oktober 2024 bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut einzureichen.



Nur form- und fristgerecht sowie vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil (Ausschlussfrist). Für jede der traditionsreichen Veranstaltungen ist eine separate Bewerbung einzureichen.



Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen „Festzeltbetrieb“ sowie zusätzliche angeforderte beziehungsweise notwendige Bewerbungsunterlagen digital als PDF, wie in den Vergaberichtlinie, Bewertungskriterien und dem Bewerbungsbogen aufgeführt.



Die genannten Dokumente für den Festzeltbetrieb können online auf www.landshut.de/dulten heruntergeladen oder mit einem Freiumschlag per Post angefordert werden.



Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. Bewerberinnen oder Bewerber, die bis 28. Februar 2025 keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absage wird nur auf Antrag erteilt.



Auch Bewerbungen für die Vergnügungs- und Verkaufsdult sind ab sofort und bis 15. Oktober 2024 möglich. Details hierzu sind über den bereits genannten Link zu entnehmen.





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