Streit um Körpergröße eskaliert auf dem Oktoberfest: Mitarbeiterin an Fahrgeschäft verletzt

Kassenfenster beschädigt, Mitarbeiterin verletzt: Tumult auf dem Oktoberfest

Ein Streit über die zulässige Körpergröße für eine Fahrt ist am Donnerstagabend, 1. Oktober 2026 auf dem Münchener Oktoberfest eskaliert. Zwei Männer gerieten an einem Fahrgeschäft mit Beschäftigten aneinander. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde ein Kassenfenster beschädigt, eine Mitarbeiterin gegen eine Wand gedrängt und leicht verletzt. Gegen die beiden Tatverdächtigen wurden mehrere Anzeigen erstattet.



Streit an Fahrgeschäft: Diskussion über zulässige Körpergröße

Nach Polizeiangaben hielten sich der 39-Jährige und der 41-Jährige gegen 22:10 Uhr auf dem Oktoberfest auf. Beide Männer haben laut Polizeisprecher die kroatische Staatsangehörigkeit und wohnen in München. An einem Fahrgeschäft entbrannte zunächst ein verbaler Streit mit dem Personal, weil es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, welche Körpergröße für die Teilnahme an der Fahrt zulässig war.


Im weiteren Verlauf soll der 39-Jährige einen 22 Jahre alten Mitarbeiter beleidigt haben, der im Kassenhäuschen saß. Der Beschäftigte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat seinen Wohnsitz in Österreich. Zudem schlug der 39-Jährige nach Angaben der Polizei gegen das Kassenfenster. Dabei wurde die Scheibe beziehungsweise das Fenster des Fahrgeschäfts beschädigt.

Mitarbeiterin gegen Wand gedrängt und leicht verletzt

Als eine 21 Jahre alte Mitarbeiterin zur Unterstützung hinzukam, sollen beide Männer auch sie beleidigt haben. Die deutsche Staatsangehörige aus dem Landkreis Freising wurde den Angaben zufolge anschließend von den beiden Männern mit körperlicher Gewalt gegen eine Wand gedrängt. Sie erlitt Schmerzen und wurde leicht verletzt.


Polizei ermittelt wegen mehrerer Delikte

Gegen die beiden Männer wurden Anzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung erstattet. Die weiteren Ermittlungen führt die Polizeiinspektion 17, die Wiesnwache. Dabei sollen der genaue Ablauf der Auseinandersetzung und die jeweiligen Tatbeiträge der Beteiligten geklärt werden.

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