Am 1. Oktober 2025 ist Bewerbungsschluss für die Kirmesveranstaltungen in Paderborn. 

Interessierte Ausstellerinnen und Aussteller können sich ab sofort um einen Standplatz auf den renommierten Paderborner Volksfesten und Jahrmärkten des kommenden Jahres bewerben. Die Bewerbungsfristen für Libori, Herbstlibori sowie den Lunapark enden am Mittwoch, 1. Oktober 2025. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für das Libori-Fest in drei spezifische Bereiche unterteilt ist: die Liborikirmes, den Liborimarkt (Pottmarkt) sowie den veranstaltungsnahen Bereich in der Innenstadt.



Das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing der Stadt Paderborn informiert darüber, dass die Bewerbungen nach erfolgreicher Durchführung im Vorjahr künftig ausschließlich elektronisch über das auf www.paderborn.de/maerkte bereitgestellte Online-Formular einzureichen sind. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag von der Verpflichtung zur elektronischen Bewerbung abgewichen werden.



„Die Online-Bewerbung hat sich im letzten Jahr bewährt und dazu geführt, dass die begehrten Fahrgeschäfte frühzeitig gesichert werden konnten und so die hohe Attraktivität der Veranstaltungen sichergestellt werden kann“, so Marktmeister Matthias Amediek. „Nach dem Vorbild der Stadt Paderborn setzen zwischenzeitlich auch viele weitere Marktverwaltungen das zusammen mit dem Hersteller LTE Consulting GmbH für Paderborn entwickelte Online-Verfahren ein“, berichtet der Leiter des Stadtmarketings, Jens Reinhardt.



Detaillierte Angaben zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und zu den einzureichenden Unterlagen sind auf www.paderborn.de/maerkte verfügbar. Die vollständige Bewerbung muss bis zum 1. Oktober 2025 eingereicht werden.



Angesichts der Vielzahl eingehender Bewerbungen wird die Auswahl gemäß den Vorgaben der Satzung über Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Paderborn nach dem Kriterium der Attraktivität getroffen, um das hohe Qualitätsniveau der Veranstaltungen nachhaltig zu gewährleisten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens informiert das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing die Bewerbenden schriftlich über die Zulassung oder Ablehnung zur Teilnahme an den städtischen Volksfesten.





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